Allgemeine Mietbedingungen

  1. VSE GmbH gibt dem Mieter einen Mietvertrag für einen Zeitraum von Wochen. Auf dem Lieferschein sind angegeben: der Gerätetyp mit Seriennummer und Drahtantriebstyp mit Seriennummer und Zubehör.
  2. Der Mietpreis wird pro Woche festgelegt und ist 7 Tage nach Empfang der Rechnung in bar zu zahlen.
  3. Die Miete beginnt mit dem Tag der Lieferung und wird wöchentlich berechnet. Die Mietzeit kann im gegenseitigen Einvernehmen und nach Bestätigung per Fax an VSE GmbH verlängert werden. Die Mietzeit beträgt immer mindestens eine Woche und wird auf ganze Wochen aufgerundet.
  4. Wenn 14 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum die fällige Mietbeträge nicht bezahlt sind, behält sich VSE GmbH das Recht vor, den vorliegenden Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach einer per Einschreiben verschickten Mahnung zu kündigen.
  5. Die Maschinen und das Zubehör dürfen nicht untervermietet oder ausgeliehen werden. Die Verwendung des Geräts an einem anderen als dem angegebenen Ort ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
  6. Die Kosten für Reparatur und Instandhaltung während des Mietverhältnisses, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Reparaturen dürfen nur von VSE GmbH oder einer anderen von VSE GmbH benannten Reparaturwerkstatt durchgeführt werden. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters.
  7. Die Maschinen und das Zubehör werden von VSE GmbH in sauberem und gutem Zustand geliefert. Der Mieter muss das Material auch in diesem Zustand zurückgeben. Bei der Rückgabe werden die Maschinen überprüft und mit der zu Beginn der Mietzeit ausgefüllten und unterschriebenen Checkliste verglichen. Reparaturkosten, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind und die durchgeführt werden müssen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Mietzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem das Gerät, nachdem es während der Mietzeit beschädigt wurde, von uns so repariert wird, dass es wieder vermietet werden kann.
  8. Der Mieter sorgt dafür, dass die Geräte und das Zubehör bei Diebstahl, Brand oder Überschwemmung (alle Risiken) ausreichend versichert sind (wirtschaftlicher Wert) und stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei.
  9. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen, die diesen Mietvertrag ergänzen, sind auf einfache Anfrage erhältlich.
  10. Dieser Vertrag unterliegt dem belgischen Recht und im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Mechelen zuständig.